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Hinweise zu Elektro- und Batteriealtgeräten

Stand: 10. Oktober 2026

Elektroaltgeräte getrennt sammeln

Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Die durchgestrichene Mülltonne kennzeichnet die Pflicht zur getrennten Sammlung. Gib Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen oder den gesetzlich verpflichteten Rücknahmestellen ab. So ermöglichst du Wiederverwendung, Recycling und die sachgerechte Behandlung schadstoffhaltiger Bauteile.

Batterien und Lampen vor der Abgabe entnehmen

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Gerät umschlossen sind, sowie Lampen, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, sind vor der Abgabe von dem Gerät zu trennen. Die gesetzliche Ausnahme gilt, wenn das Gerät zur Wiederverwendung vorbereitet werden soll. Gib Batterien getrennt bei den entsprechenden Sammelstellen ab. Lithiumhaltige Batterien können bei Beschädigung oder Kurzschluss brennen; vermeide Beschädigungen und sichere freiliegende Pole gegen Kurzschluss. Beachte die Hinweise der Sammelstelle.

Rücknahmestellen

Kommunale Sammelstellen und gesetzlich zur Rücknahme verpflichtete Vertreiber nehmen Altgeräte unter den gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich zurück. Bei verpflichteten Vertreibern gilt die Rücknahme eines gleichartigen Altgeräts beim Kauf eines Neugeräts; Kleingeräte bis 25 cm in jeder äußeren Abmessung können unabhängig vom Kauf zurückgegeben werden, begrenzt auf drei Altgeräte je Geräteart. Im Versandhandel richten sich Rücknahme und gegebenenfalls Abholung nach § 17 ElektroG. Auskünfte zur für deine Bestellung verfügbaren Rückgabemöglichkeit erhältst du unter info@medomods.com. Gesetzliche Rücknahmerechte bleiben unberührt.

Persönliche Daten löschen

Du bist selbst dafür verantwortlich, persönliche Daten auf dem Altgerät vor der Abgabe zu löschen.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen enthalten § 10 ElektroG, § 17 ElektroG und § 18 ElektroG.